Durchführung der jährlichen Sicherheitsunterweisung als Führungskraft
Übertragung von Unternehmerpflichten für Führungskräfte
Veranstaltungsdetails
Der Arbeitgeber ist gerade in größeren Betrieben regelmäßig nicht in der Lage, allen gesetzlichen Pflichten selbst nachzukommen. Er ist daher berechtigt und abhängig von der Betriebsgröße auch verpflichtet, einen Teil seiner Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf die nächsten Führungsebenen zu übertragen (Linienverantwortung). Grundsätzlich darf er fast alle Pflichten, die ihm aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften obliegen, auf Beschäftigte delegieren.
- Rechtsgrundlagen
- Zusammenhang von Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung
- Rechtssichere Unterweisung von Mitarbeitern
- Wer führt die Unterweisung durch?
- Turnus von Unterweisungen
- Vorbereitung und Durchführen von Unterweisungen
- Fallbeispiele
Alexander Schmidt
Organisation
- Dauer der Veranstaltung
- ca. 2 Std.
- Veranstaltungsturnus
- Nach Bedarf
- Sind Kurtz Ersa-externe Personen zugelassen?
- Ja
- Min. / Max. Teilnehmerzahl
- 5 / 15
- Schulungsort
- Raum Spessart/Frankfurt, Wiebelbach
- Teilnahmevoraussetzung
- Führungskraft
- Kennziffer Schulung
- 814
- Erreichbarer Abschluss
- Hammer Academy Zertifikat
Nächste Termine
- 21.11.2024 10:00 - 12:00 Uhr